Norbert Siegl benutzt in diesem Zusammenhang den Begriff „ungefragt“((Norbert Siegl, Definition des Begriffs Graffiti, [[http://www.graffitieuropa.org/definition1.htm|http://www.graffitieuropa.org/definition1.htm]] , Abruf am 12.12.2021)). Merriam-Webster charakterisiert Graffiti als "usually unauthorized" (dt.: üblicherweise unbefugt)((Merriam-Webster, Online Dictionary, Eintrag "graffiti", [[https://www.merriam-webster.com/dictionary/graffiti|https://www.merriam-webster.com/dictionary/graffiti]] , Abruf am 12.12.2021)). Der Brockhaus setzt den Schwerpunkt der Beschreibung auf Graffiti als inoffizielle Botschaften.((Brockhaus, Enzyklopädie-Eintrag "Graffiti", [[https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/graffiti|https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/graffiti]] , Abruf am 30.01.2022)) Die erste mitteldeutsche Graffitistudie definiert Graffiti als "nicht vom Eigentümer autorisiert" und schließt Auftragsarbeiten und Arbeiten an legalen Flächen explizit aus.((Sackmann, Reinhold u.a.: Graffiti kontrovers - Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale), 2009, S. 84)) Der Duden hingegen verzichtet in diesem Kontext gänzlich auf eine rechtliche Wertung.((Duden Online-Wörterbuch, Eintrag "Graffito", [[https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffito|https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffito]] , Abruf am 26.01.2022)) ((Duden Online-Wörterbuch, Eintrag "Graffiti", [[https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffiti|https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffiti]] , Abruf am 26.01.2022)) | Norbert Siegl benutzt in diesem Zusammenhang den Begriff „ungefragt“((Norbert Siegl, Definition des Begriffs Graffiti, [[http://www.graffitieuropa.org/definition1.htm|http://www.graffitieuropa.org/definition1.htm]] , Abruf am 12.12.2021)). Merriam-Webster charakterisiert Graffiti als "usually unauthorized" (dt.: üblicherweise unbefugt)((Merriam-Webster, Online Dictionary, Eintrag "graffiti", [[https://www.merriam-webster.com/dictionary/graffiti|https://www.merriam-webster.com/dictionary/graffiti]] , Abruf am 12.12.2021)). Der Brockhaus setzt den Schwerpunkt der Beschreibung auf Graffiti als inoffizielle Botschaften.((Brockhaus, Enzyklopädie-Eintrag "Graffiti", [[https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/graffiti|https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/graffiti]] , Abruf am 30.01.2022)) Die erste mitteldeutsche Graffitistudie definiert Graffiti als "nicht vom Eigentümer autorisiert" und schließt Auftragsarbeiten und Arbeiten an legalen Flächen explizit aus.((Sackmann, Reinhold u.a.: Graffiti kontrovers - Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale), 2009, S. 84)) Der Duden hingegen verzichtet in diesem Kontext gänzlich auf eine rechtliche Wertung.((Duden Online-Wörterbuch, Eintrag "Graffito", [[https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffito|https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffito]] , Abruf am 26.01.2022)) ((Duden Online-Wörterbuch, Eintrag "Graffiti", [[https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffiti|https://www.duden.de/rechtschreibung/Graffiti]] , Abruf am 26.01.2022)) |
Die Bezeichnung "unbefugt" wurde bewusst gewählt, um explizit eine Abgrenzung zum häufig im Kontext Graffiti verwendeten Terminus "illegal" zu verdeutlichen. Letzterer ist als rechtliche Kategorie bereits eingeengt belegt und lässt die für die Analyse gebotene akademische Neutralität vermissen. "Unbefugt" dagegen wird umfassender verwendet und umfasst neben rein rechtlichen auch moralische und soziologische Aspekte. Aus historischer Sicht gab es Graffiti bereits, als ein Rechtssystem noch nicht oder höchstens rudimentär existierte. Somit soll durch die Begriffswahl die Betonung auf die moralisch-soziologische Verwerflichkeit anstelle der strafrechtlichen Relevanz gelegt werden. Weiterhin greift die - gelegentlich anzutreffende - Charakterisierung von Graffiti als „illegal gefertigt“ oder „zumeist illegal gefertigt“ sowohl logisch als auch juristisch zu kurz. | Die Bezeichnung "unbefugt" wurde bewusst gewählt, um explizit eine Abgrenzung zum häufig im Kontext Graffiti verwendeten Terminus "illegal" zu verdeutlichen. Letzterer ist als rechtliche Kategorie bereits eingeengt belegt und lässt die für die Analyse gebotene akademische Neutralität vermissen. "Unbefugt" dagegen wird umfassender verwendet und umfasst neben rein rechtlichen auch moralische und soziologische Aspekte. Aus historischer Sicht gab es Graffiti bereits, als ein Rechtssystem noch nicht oder höchstens rudimentär existierte. Somit soll durch die Begriffswahl die Betonung auf die moralisch-soziologische Einordnung anstelle der strafrechtlichen Relevanz gelegt werden. Weiterhin greift die - gelegentlich anzutreffende - Charakterisierung von Graffiti als „illegal gefertigt“ oder „zumeist illegal gefertigt“ sowohl logisch als auch juristisch zu kurz. |
Aus logischer Sicht muss es auch legal erstellte Graffiti geben, wenn Graffiti nur //zumeist// illegal gefertigt sind. Gibt es somit sowohl legal als auch illegal erstellte Graffiti, verbietet sich das Wesensmerkmal "illegal" zur allumfassenden Definition, unabhängig davon, wie groß der Anteil illegal erstellter Graffiti an der Gesamtzahl tatsächlich ist. | Aus logischer Sicht muss es auch legal erstellte Graffiti geben, wenn Graffiti nur //zumeist// illegal gefertigt sind. Gibt es somit sowohl legal als auch illegal erstellte Graffiti, verbietet sich das Wesensmerkmal "illegal" zur allumfassenden Definition, unabhängig davon, wie groß der Anteil illegal erstellter Graffiti an der Gesamtzahl tatsächlich ist. |