Strategien des Umgangs mit Graffiti

Um Strategien und Maßnahmen des Umgangs mit Graffiti zu finden, die eine befriedende und dauerhafte Wirkung zeigen, sollte zunächst die Zielgruppe identifiziert und deren Motivation erkannt werden. Nur so lassen sich Strategien und Maßnahmen entwickeln, welche die tatsächlich relevanten Akteure adressieren und deren Motivation in andere Bahnen lenken.

An erster Stelle wäre hier zu nennen die Verinnerlichung des Wesens von Graffiti als visuelle anarchische Kommunikationsform, bei der die Botschaft mittels unbefugt erstellter schriftlicher und bildlicher Darstellungen verbreitet wird. Graffiti manifestieren somit vor allem Mitteilungs- und Ausdrucksbedürfnisse der Akteure, die sie innerhalb der strikten gesellschaftlichen Normen nicht kommunizieren können und deshalb bewusst oder zumindest instinktiv außerhalb des Korsetts gesetzlicher und moralischer Vorgaben ausleben. Daraus ergibt sich auch, dass die Akteure vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene sind, deren soziale Prägung noch nicht gefestigt ist und die ihr rebellisch-anarchisches Mitteilungsbedürfnis höher als die gesellschaftlich verordnete moralische Verwerflichkeit ihres Handelns ansiedeln. Vorrangig sind es die ersten Graffitiversuche von Jugendlichen, die bei privaten Hauseigentümern oder städtischen Verwaltungen Ärgernis hervorrufen, da sie größtenteils massenhafte und minderwertige Graffiti1) darstellen, die als Schmiererei und Vandalismus wahrgenommen werden.

Aus dem Verständnis von Graffiti als Kommunikationsform ergibt sich auch, dass es für funktionierende Kommunikation nicht nur eines Senders bedarf, sondern auch eines Empfängers, den die Botschaft erstmal erreichen muss und der sie dann auch noch reflektiert. Kommunikation, bei der die Botschaft den Adressaten nicht erreicht oder dieser diese schlichtweg ignoriert, ist für den Sender wirkungslos und frustrierend.

Zweitens wäre anzumerken, dass Graffiti kein Phänomen der Neuzeit sind. Sie lassen sich seit einigen tausend Jahren nachweisen und kamen bereits auf, als der Mensch begann, sich rudimentär bildlich auszudrücken. Daraus folgt, dass der menschliche Drang, sich außerhalb der etablierten Normen visuell auszudrücken als kulturhistorisches Phänomen niemals gänzlich unterdrückt werden kann.

Drittens wäre der heutige kompetitive Charakter der äußerlichen Form von Graffiti zu nennen, der mit der Entstehung des Style Writing Mitte/Ende der 1960er Jahre in US-Großstädten aufkam und sich im Wettbewerb der Akteure um die meisten und kalligrafisch kreativsten Schriftzüge an den spektakulärsten Orten manifestiert.

Ein weiteres jüngeres Phänomen ist die starke Zunahme sogenannter Ultrasgraffiti, bei denen vorwiegend Fußballfans mit dem Logo ihres Vereins das Revier markieren, um damit eine Vormachtstellung zu beanspruchen. Auch diese Form von Graffiti ist kompetitiv (wenngleich vorrangig inhaltlich) und führt im Umfeld des Zusammentreffens „verfeindeter“ Clubs gelegentlich sogar zu regelrechten Graffitikriegen.

Graffiti sind somit nicht nur harmlose Kommunikation, sondern auch Battle2), der vom friedlichen Wettstreit bis hin zur verbissenen Fehde reicht. Ziel ist dabei die Erlangung von Fame3). Diesen – besonders bei Jugendlichen – ausgeprägten Wettbewerbsdrang gilt es bei der Findung von Verdrängungs- und Ersatzaktivitäten entsprechend zu berücksichtigen.

Viertens darf nicht verkannt werden, dass Masse und Inhalt von Graffiti immer auch die aktuellen gesellschaftlichen Zustände widerspiegeln. In Zeiten gesellschaftlichen Umbruchs, starker gesellschaftlicher Kontroversen, sich wandelnder oder erodierender Wertevorstellungen, aber auch labiler staatlicher Machtverhältnisse und schwacher Gesetzesdurchsetzung ist das quantitative Aufkommen besonders hoch. Gesellschaftliche Orientierungslosigkeit und mangelnde Wertebindung sind Katalysatoren für das Durchbrechen von Graffiti als anarchische Kommunikationsform weit über die Hard-Core-Szene hinaus. Verwahrlosung und Verfall, fehlende Aufsicht und Überwachung, inkonsequente Verfolgung von Straftaten, fehlendes Einfordern individueller Verantwortung und bürgerlicher Pflichten, mangelnde Einbindung des Einzelnen in kollektive gesellschaftliche Strukturen sowie ein labiles moralisches Wertekanon sind weitere Faktoren für erhöhtes Aufkommen von Graffiti.

Letztlich sind Graffiti unmissverständlich von Streetart abzugrenzen. Während Graffiti primär anarchische Kommunikation verkörpern (dabei jedoch sekundär durchaus Kunst sein können), ist Streetart primär Kunst oder kommerzielles Handwerk. Graffiti sind unbefugt erstellt, Streetart wird hingegen beauftragt, genehmigt, geduldet und meist auch bezahlt. Die für den unbedarften Betrachter oft äußerliche Ähnlichkeit von Graffiti und Streetart beruht darauf, dass die meisten Akteure im Bereich Streetart der Graffitiszene entstammen. Durch biologische Alterung, soziale Prägung und auch finanzielle Zwänge geläutert, schworen diese (zumindest offiziell) ihrer nächtlichen illegalen Obsession ab, um ihre Fähigkeiten und Interessen einer legalen und einträglichen Betätigung zuzuführen. Beim Umgang mit Graffiti nützt es somit wenig, allein die Streetart-Szene zu adressieren, da diese nicht primär für die als Ärgernis empfundenen Toys verantwortlich ist. Überlegenswert ist hingegen, ob Streetart einen Verdrängungseffekt auf Graffiti ausüben kann.

Abschließend muss festgestellt werden, dass es an belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen für den erfolgreichen Umgang mit Graffiti mangelt. Graffitiforschung ist und bleibt ein Schmuddelkind der Wissenschaft. Dieser Mangel an Erkenntnissen führt gelegentlich dazu, dass graffitigeschädigte Privatpersonen und öffentliche Verwaltungen gewissen Interessengruppen aufsitzen, die das Ende von Schmierereien und Vandalismus versprechen, häufig jedoch nur eigene Interessen verfolgen. Den einzigen nennenswerten Versuch, sich im deutschen Sprachraum mit Motivationsaspekten der Sprayer auseinanderzusetzen, stellt eine sozialpsychologische Erhebung der Universität Potsdam dar, die 2003 unter dem Titel „Was macht Spaß am Graffiti-Sprayen? Eine induktive Anreizanalyse“ publiziert wurden. Die einzige hier bekannte interdisziplinäre Graffitistudie, die auch soziologische Aspekte adressiert und zumindest Ansätze für den erfolgreichen Umgang mit Graffiti aufzeigt, wurde von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt und 2009 vom Mitteldeutschen Verlag unter dem Titel „Graffiti kontrovers – Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie“ publiziert.

Als einziges aktuell im universitären Bereich in Deutschland angesiedeltes Graffitiprojekt ist das „Informationssystem Graffiti in Deutschland“ (INGRID) zu nennen, ein Kooperationsprojekt der Universität Paderborn und des Karlsruher Instituts für Technologie. INGRID erfasst und annotiert Graffiti-Bildbestände. Die Erforschung soziologischer Aspekte und das Aufzeigen von Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit Graffiti gehört nicht zum aktuellen Aufgabenbereich.

Der Deutsche Verein für Graffitiforschung führte 2023 unter dem Titel „Und es gibt sie doch!“4) eine Studie zum restriktiven Umgang mit Graffiti in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch. 2024 folgte eine Metastudie unter dem Titel „AGAB“5), wo alle verwertbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem deutsch- und englischsprachigen Raum zum Umgang mit Graffiti zusammengefasst und zusätzlich Befragungen Betroffener durchgeführt wurden. Im Jahre 2025 führte der Verein unter dem Titel „BIRTH AND DEATH OF GRAFFITI“6) eine weitere Recherche über die aktuelle Graffitisituation in New York durch, die vorrangig Verdrängungseffekte und den restriktiven behördlichen Umgang mit Graffiti adressiert. Aufgrund der zu kleinen Stichproben sind alle genannten Studien und Recherchen leider nicht repräsentativ. Dennoch sollen die Ergebnisse im Weiteren in die Erörterung der Thematik einfließen.

Das komplexe kulturhistorische Phänomen Graffiti lässt sich nur durch eine komplexe Herangehensweise begegnen. Einzelmaßnahmen allein werden der Herausforderung nicht gerecht. Nachfolgend wird eine mögliche Vorgehensweise skizziert:

  1. Erfassung und Erschließung des örtlichen Graffitiaufkommens.
  2. Analyse der erschlossenen Daten.
  3. Analyse des gesamtgesellschaftlichen Umfelds:
    1. Positionen und Absichten der politisch relevanten Parteien und Volksvertretungen zum Thema Graffiti.
    2. Meinungen der Bürger zu Graffiti.
    3. Positionen der durch Graffiti Geschädigten.
    4. Umfang, Einfluss und Vernetzung der lokalen Graffitiakteure.
    5. Bewertung der allgemeinen sozialen Lage und Beachtung lokaler sozialer Hotspots.
    6. Einbeziehung aktueller politischer Kontroversen.
    7. Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatschutz (soweit verfügbar).
    8. Rechtliche Vorgaben und aktuelle Gerichtsurteile mit Graffitikontext.
    9. Bewertung sonstiger wesentlicher Faktoren mit Einfluss auf das Graffitiaufkommen.
    10. Evaluierung bisher ergriffener Maßnahmen.
  4. Erarbeitung einer langfristigen, nachhaltigen und multidimensionalen Strategie zum Umgang mit Graffiti, basierend auf den Ergebnissen der o. g. Analyse und wissenschaftlichen Erkenntnissen der Graffitiforschung.
  5. Erstellung und Umsetzung einer Konzeption mit erfolgversprechenden, kurz- und mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen.
  6. Periodische Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Konzeption, Nachjustierung falls erforderlich.

Realistischerweise muss eingeräumt werden, dass die o. a. Herangehensweise aufwändig und langwierig ist. Hausbesitzer, Verwaltung und Politik wollen meist schnelle Ergebnisse mit möglichst geringem Aufwand sehen. In der Praxis wird somit fast ausnahmslos auf Einzelmaßnahmen gesetzt, die durchaus kurzfristig die gewünschten Ergebnisse zeigen können, meist aber nur Symptome adressieren.

Die beigefügte Grafik listet Einzelmaßnahmen zum Umgang mit Graffiti auf. Diese umfassen sowohl Maßnahmen zur Prävention unbefugt erstellter Graffiti als auch zur Förderung legaler graffitiähnlicher Darstellungen. Alle Maßnahmen lassen sich unterteilen in solche, die symptomatische Ansätze verfolgen (die Erscheinung von Graffiti steht im Fokus) und solche, die auf systemischen Ansätzen basieren (das Wesen von Graffiti steht im Fokus). Besteht die Zielstellung in der Verringerung und Prävention unbefugt erstellter Graffiti, so zeigen nur sehr wenige Einzelmaßnahmen sowohl mit symptomatischen als auch systemischen Ansätzen gute Erfolgschancen. Manche bewirken in diesem Kontext sogar das Gegenteil des Gewollten. Die meisten Einzelmaßnahmen wirken nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. Nachhaltige Erfolge zeigen nur Kombinationen bestimmter Einzelmaßnahmen, die nach sachkundiger Analyse der konkreten Bedingungen vor Ort ausgewählt, konsequent durchgesetzt und periodisch evaluiert werden.

Da lediglich zu den Maßnahmen Freigabe von Flächen zum legalen Sprühen, Konsequentes präventives Entfernen und Verdrängung durch Streetart / Graffitiähnliche Auftragsarbeiten wissenschaftlich belastbare Ergebnisse vorliegen, werden nur diese im Weiteren näher beleuchtet.

Einzelmaßnahmen zum Umgang mit Graffiti

Das konsequente präventive Entfernen gehört (im Gegensatz zum einfachen Entfernen) zu den systemischen Ansätzen zur Prävention unbefugt erstellter Graffiti, da hierbei die Wirksamkeit der Kommunikation durch Graffiti – als signifikantes Wesensmerkmal – erheblich verringert oder sogar gänzlich zunichte gemacht wird. Indem Graffiti schnellstmöglich nach deren Aufbringen (idealerweise schon am Morgen danach) entfernt/übermalt werden, wird den Sprayern die öffentliche Reichweite und Wirkung ihrer Botschaften entzogen. Da die Wahrnehmung der Graffiti durch Andere und die daraus folgenden Reaktionen (ob positiv oder negativ) meist Hauptzweck der unbefugten Erstellung sind, geht mit der sofortigen Entfernung/Übermalung eine höchstmögliche Demotivation und Demütigung der betroffenen Akteure einher. Werden neue Graffiti nicht sofort entfernt/übermalt, haben diese nach spätestens ca. 5 Tagen ihre kommunikative Wirkung voll entfaltet. Hauseigentümer, Polizei, Ordnungsamt, lokale Presse, Passanten, Szenemitglieder u. a. konnten in diesem Zeitraum die neuen Graffiti begutachten und die Kunde davon verbreiten. Alles dies wird von den Akteuren sehr genau beobachtet. Insbesondere wenn ein positives Feedback der Szene zu verzeichnen war, ziehen die Akteure daraus ausreichend Motivation, um weiter zu machen, selbst wenn ihr Werk nunmehr entfernt/übermalt wird.

Das konsequente präventive Entfernen ist aufwands- und ressourcenintensiv. Der Erfolg hängt davon ab, wer den längeren Atem hat, da übermalte Graffiti immer auch eine Einladung für das erneute Aufbringen darstellen.7) Andererseits ist auch für die Sprayer der zeitliche und finanzielle Aufwand nicht vernachlässigbar, da der Graffitierstellung meist ein längerer Prozess der Vorbereitung (Finden geeigneter Flächen, Auskundschaften, Planung, Skizzenerstellung, Ressourcenbeschaffung, Absicherung etc.) vorausgeht, insbesondere wenn es sich um großflächige und hochwertige Graffiti handelt. Auch der Kostenfaktor für die Beschaffung von Spraydosen, Malstiften, Leitern, Steig- und Abseilgerät etc. spielt bei den oft finanziell klammen Akteuren keine geringe Rolle. Um so frustrierender ist es für jeden Sprayer, wenn sein nächtliches Werk bereits zum folgenden Sonnenaufgang übermalt wird, bevor es seine Botschaft überhaupt entfalten konnte.

Die Erste mitteldeutsche Graffitistudie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußert sich zur Präventionswirkung von Graffitientfernung, kommt allerdings aufgrund der unzureichenden Datenlage zu keinem eindeutigen Schluss.8) Dabei unterscheidet die Studie jedoch nicht zwischen sofortigem und späterem Entfernen. Weiterhin mutmaßt die Studie, dass es für die Eigentümer von Mietshäusern auch eine Frage der ökonomischen Abwägung zu sein scheint, ob sie an betroffenen Wänden Graffitibeseitigung durchführen oder nicht. Lassen sich der Wert des Hauses und letztlich die Mieteinnahmen durch Graffitibeseitigung nicht wesentlich erhöhen, wird wohl eher auf Graffitibeseitigung verzichtet.9)

Bei einer Befragung von 107 öffentlichen und privaten Gebäudeverwaltungen durch den Deutschen Verein für Graffitiforschung gaben nur zwei an, eine sofortige präventive Entfernung neuer Graffiti durchzuführen. Weitere 68 führten eine schnellstmögliche oder unverzügliche Beseitigung durch. Alle der beiden Letztgenannten (insgesamt also ca. 65 % aller Befragten) stellten dabei mindestens eine zufriedenstellende mittelfristige (Zeitraum bis zu 6 Monaten) Präventionswirkung unerwünschter Graffiti fest. Dagegen sahen 5 % aller Befragten (ohne weitere Details anzugeben) keine Präventionswirkung. 30 % gaben keine auswertbaren Antworten oder beschäftigten sich nicht mit der genannten Thematik.10)

Bei keiner anderen Maßnahme zum Umgang mit Graffiti ist die wissenschaftliche Datenlage so umfangreich und eindeutig wie bei der Freigabe von Flächen zum legalen Sprühen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Freigabe von Flächen zum legalen Sprühen ist nicht geeignet, um das Aufkommen unbefugt (illegal) erstellter Graffiti zu verringern. Eine Präventionswirkung lässt sich nicht nachweisen. Vielmehr führt die Maßnahme zu einer Erhöhung des (illegalen) Graffitiaufkommens, insbesondere in der näheren Umgebung der freigegebenen Flächen.

Stadtverwaltungen stellen bei dieser Maßnahme Flächen zur Verfügung, auf denen – unter gewissen Auflagen – legal Graffiti11) aufgebracht werden dürfen. Dabei handelt es sich meist um Wände im abgelegenen öffentlichen Raum (Unter- und Überführungen, Brücken, ungenutzte Fabrik- und Lagereinrichtungen, leerstehende Altbauten kurz vor dem Abriss, Sicht-, Sicherungs- und Schallschutzwände u. a.). Einige Städte errichten sogar Graffitiwände neu oder widmen wenig frequentierte Kultur- und Spieleinrichtungen dem genannten Zweck um. Gelegentlich werden auch durch Privatpersonen – i. d. R. in Absprache mit den Behörden – Flächen bereitgestellt. Die horizontale Ausdehnung der legalen Flächen in Metern bewegt sich meist im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich.12)

Ursprüngliches Ziel legaler Flächen ist die Prävention unbefugt erstellter Graffiti. Die Behörden hoffen, dass Writer ihre Tags, Throw-Ups, Pieces und Characters auf die freigegebenen Wände sprühen und andere Flächen verschonen. Zumindest wird erwartet, dass die bereitgestellten Flächen zum Üben durch unerfahrene Sprüher genutzt werden und erst nach Erlangung gewisser handwerklicher Fähigkeiten illegal gesprüht wird, damit das Stadtbild durch sogenannte Toys (minderwertige Graffiti, Schmierereien) weniger verschandelt wird.

Tatsächlich sind auf den freigegebenen Wänden aber kaum Übungsversuche von Anfängern zu finden, sondern meist künstlerisch und handwerklich hochwertige Kreationen von Streetart-Künstlern und Kings13) der Graffiti-Szene, die meist nicht Bestandteil des illegal tätigen Hard-Core-Anteils sind. Daher werden diese Wände oft als Wall of Fame, selten auch Hall of Fame, bezeichnet und gelegentlich mit der Aufschrift „KINGS ONLY“ gekennzeichnet. Somit erwecken sie oft den Anschein eher Prestige- und Präsentationsobjekte von Bürgermeistern, Kulturreferenten und Streetart-Interessenvertretungen als Übungsfläche für alle zu sein. Vor allem Anfänger und junge Writer fühlen sich hier oft benachteiligt, da ihnen hiermit die Möglichkeit genommen wird, ihre Fähigkeiten legal zu testen und zu vervollkommnen.14)15) Ihren Protest bringen sie häufig zum Ausdruck, indem sie die unmittelbare Nachbarschaft und die Ränder der legalen Flächen gehäuft mit – teilweise absichtlich – minderwertigen Graffiti eindecken. Somit soll einerseits auf ihre „Diskriminierung“ hingewiesen, andererseits jedoch den vorhandenen hochwertigen Werken und deren Erschaffern gewisser Respekt gezollt werden.

Von der Streetart-Szene weitgehend anerkannt, sind legale Flächen hingegen in der Graffitiszene höchst umstritten. Insbesondere der Hard-Core-Anteil lehnt diese teilweise vehement ab, da die Befolgung der damit auferlegten Regeln eine inakzeptable Aufgabe ihres anarchischen Wesenskerns zur Folge hätte. Viele Akteure benötigen den Nervenkitzel ihrer nächtlichen illegalen Tätigkeit mit den einhergehenden Adrenalinschüben zur nachhaltigen Eigenmotivation und -Befriedigung.16)17)18)19) Einige Akteure brauchen den psychischen Druck der illegalen Tätigkeit, um ihre handwerklich-künstlerischen Fähigkeiten voll zu entfalten.20) Insbesondere gestandene Sprüher, die eine hohe Anerkennung in der Szene erlangt haben, sehen sich durchaus als Elite und befürchten beim legalen Malen den Verlust ihres besonderen Mythos und ihrer Exklusivität.21)22) Letztlich lässt sich mit legalen Wänden auch der in der Szene stark ausgeprägte Wettbewerbsgedanke kaum abbilden, da wirkliche Anerkennung (Fame) dadurch nicht erlangt werden kann.23)24)25)

Legale Angebote wurden und werden in der Graffiti-Szene jenseits des Hard-Core-Anteils durchaus genutzt. Der Großteil der Writer, die auf legalen Flächen malen, nutzt diese für Übungszwecke, ist jedoch für den echten Kick weiterhin illegal unterwegs.26)27)

Ein weiterer Aspekt der teilweisen Ablehnung legaler Wände in der Graffiti-Szene besteht in der Befürchtung einiger Akteure, dass die Ermittlungsbehörden anhand der Signatur eines legalen Werkes auf den Ersteller eines illegalen schließen könnten. Manche Writer umgehen dies, indem sie mehrere Pseudonyme nutzen oder verschiedene Techniken anwenden. Auch wird teilweise befürchtet, dass legale Wände als genereller Überwachungs- und Anlaufort für Strafermittlungs- und Verfolgungsbehörden dienen könnten.

Um die legalen Wände gibt es immer wieder Kontroversen, da die o. a. Praktiken bei den Bereitstellern der legalen Wände den Anschein erwecken, dass die Sprüher sich absichtlich nicht an die vorgegebenen Auflagen halten. Dies führt nicht selten zu einer Rücknahme der Genehmigung zum legalen Sprühen. Generell ist seit ca. Ende der 2010er Jahre deutschlandweit eine Verringerung der Anzahl der legalen Wände zu verzeichnen. Nur noch selten werden aktuell neue Flächen bereitgestellt.

Die Idee für legale Wände kam recht früh in der noch jungen Geschichte des Style Writing auf. Bereits 1969 etablierte die Abteilung für Kulturelle Angelegenheiten der Stadt New York – als Präventionsmaßnahme gegen die überhandnehmende Beschriftung des öffentlichen Raumes – das Projekt City Walls. Es diente offiziell zur Förderung legaler Wandmalereien, Zuwendungen waren sogar von der Steuer absetzbar. Der französische Medientheoretiker Jean Baudrillard erkannte als einer der Ersten das anarchische Wesen des Style Writing jenseits von Kunst und bezweifelte deshalb die Wirksamkeit des Projektes.28)

Auch die Alt-Granden der deutschsprachigen Graffitiforschung bezogen zu den legalen Wänden Stellung, waren jedoch durchaus geteilter Meinung. Uneingeschränkt befürwortet wurden die freigegebenen Flächen von Peter Kreutzer29) und Norbert Siegl30). Axel Thiel hingegen änderte seine Meinung im Laufe seiner Untersuchungen und lehnte legale Wände letztlich als untauglich ab.31) Kritisch sah Thiel insbesondere den Aspekt der legalen Wände als Anlaufpunkt für Strafermittlungsbehörden. Empirische Daten zur Bestätigung ihrer jeweiligen subjektiven Meinungen wurden durch die genannten Forscher jedoch nicht erbracht.

Rein analytisch lassen sich legale Wände mit dem psychologischen Konzept der Katharsis vergleichen. Bei diesem Konzept soll das kontrollierte Ausleben verdrängter negativer Emotionen und innerer Konflikte zu einer Verringerung dieser Emotionen und Konflikte, quasi zu einer Reinigung der Seele, führen. Das Konzept geht auf Aristoteles zurück, ist mittlerweile aber weitgehend widerlegt32) und wurde durch die freie Assoziation33) als psychoanalytische Behandlungstechnik verdrängt. Tatsächlich berichten skandinavische Städte über Präventionserfolge unter Hard-Core-Sprayern durch Mediationen unter Beteiligung von Psychologen.34)

Als relevante wissenschaftliche Erhebungen im deutschsprachigen Raum zur Präventionswirksamkeit von legalen Wänden sind eine 2009 im Mitteldeutschen Verlag unter dem Titel „Graffiti kontrovers – Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie“ erschienene Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und eine 2003 unter dem Titel „Was macht Spaß am Graffiti-Sprayen? Eine induktive Anreizanalyse“ veröffentliche sozialpsychologische Erhebung der Universität Potsdam zu nennen. Auch die 2024 durch den Deutschen Verein für Graffitiforschung erstellte Metastudie „AGAB“ adressiert in Teilen die Präventionswirksamkeit legaler Wände. Alle drei Erhebungen kommen zu dem Schluss, dass legale Wände keinen Beitrag zur Prävention illegaler Graffiti leisten, sondern eher das Gegenteil bewirken.

Die Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stellt fest:

»Die Bereitstellung einer offiziellen Wand zum Graffiti-Sprühen erzielt nicht den Effekt, die Graffitimenge in diesem Gebiet zu reduzieren. Vielmehr handelt es sich sogar um einen positiven Zusammenhang zwischen offizieller Fläche und Graffitiaufkommen.«35)

Dabei zeigte sich der Effekt, dass durch die Bereitstellung legaler Wände der prozentuale Zuwachs des Aufkommens illegaler Graffiti umso größer ist, je weiter diese Flächen vom Stadtzentrum entfernt sind. Gleiches gilt für die Anzahl von Graffiti (Tags) pro Haus:

Anteil von Häusern mit illegalen Graffiti

.

Graffiti-Tags pro Haus

Die Studie resümiert:

»Durch die Bereitstellung offizieller Flächen kann das illegale Graffiti-Sprühen […] nicht reduziert werden. […] Zunächst kann davon ausgegangen werden, dass Sprayer die offiziellen Flächen nutzen, um die Qualität ihrer Arbeiten zu steigern und ihr Können unter Beweis zu stellen. Das Erfüllen der von den Sprayern angestrebten Kriterien für einen „guten“ Sprüher sind jedoch im Rahmen dieser legalen Malereien nicht gegeben. Erst durch illegale Aktionen können „Fame“ (Erhöhung des Bekanntheitsgrades in der Szene) und „Thrill“ (Nervenkitzel) erreicht werden. […] Dabei dient die offizielle Fläche möglicherweise als Startpunkt der […] illegalen Aktionen. Dies würde begründen, warum sich in deren Umfeld mehr illegale Graffiti befinden.«36)

Die Erhebung der Universität Potsdam ergab, dass von 294 betrachteten Sprühern 43 nur legal sprühen und 62 nur illegal. Der weitaus größere Anteil von 189 sprühte sowohl legal als auch illegal:

»Was sagen die Ergebnisse zur Möglichkeit, illegales Graffiti-Sprayen einzudämmen oder zu verhindern? Schon die Zusammensetzung unserer Stichprobe zeigt, dass eines nicht funktioniert: Man wird illegales Sprayen kaum dadurch verhindern, dass man Gelegenheit zum legalen Sprayen bietet. Die mit Abstand größte Gruppe war nämlich die, die beides machte: Graffiti legal und illegal zu sprayen. Würde die Möglichkeit zum legalen Graffiti illegales Sprayen sicher verhindern, dürfte es diese Gruppe gar nicht geben. Stattdessen ist diese Gruppe die mit Abstand größte von allen! […] Für Jugendliche mit hohen Sensation-Seeking-Tendenzen ist legales Sprayen anreizmäßig defizitär.«37)

Die Autoren schlagen vor, weitere Untersuchungen durchzuführen, um Ersatz- oder Verdrängungsangebote zu finden, welche die illegale nächtliche Tätigkeit der Sprayer in andere legale Tätigkeitsfelder umlenken, dabei aber (im Gegensatz zu den legalen Flächen) die wichtigsten Anreizdimensionen abdecken:

»Fraglich ist, ob für alle diese Anreize [zum Graffiti-Sprayen] Ersatz gefunden werden muss, oder ob es auf nur wenige kritische Anreize ankommt. […] Das muss aber in Längsschnittuntersuchungen genauer geklärt werden. […] Genau für diese Anreizdimensionen müsste man dann Alternativen finden, wenn man z. B. in Interventionen das nächtliche Engagement auffällig gewordener Sprayer auf andere Tätigkeitsfelder lenken möchte.«38)

In der Metastudie „AGAB“ des Deutschen Vereins für Graffitiforschung wurden Aussagen in der deutsch- und englischsprachigen Literatur zur Präventionswirkung legaler Wände zusammengefasst. Zusätzlich wurden in ausgewählten Orten mit aktuellen oder ehemaligen legalen Wänden die Stadtverwaltungen diesbezüglich befragt. Die Studie wurde dabei mit dem verständlichen Problem konfrontiert, dass Behörden finanziell geförderte Misserfolge nur ungern zugeben. So antworteten von 71 angeschriebenen Stadtverwaltungen nur zwei, dass sie keine Prävention illegaler Graffiti durch legale Wände feststellen konnten. Fünf antworteten ausweichend und die übrigen gar nicht; eine positive Antwort war nicht zu verzeichnen. Die Auswertung von Literatur ergab dagegen ein eindeutiges Ergebnis: Von 57 glaubwürdigen Quellen berichteten 55, dass keine Präventionswirkung feststellbar war oder sogar eine Verschlechterung eintrat. Zwei Quellen sahen dagegen die Prävention illegaler Graffiti durch legale Wände als gegeben an.39) Die unmissverständlichsten Worte zur Thematik fand Søren Pind als Bürgermeister für Gebäude und Technik in Kopenhagen:

»Kopenhagen, Oslo und Helsinki haben schlechte Erfahrungen mit dem Errichten legaler Graffiti-Wände gemacht […] Wir haben aus Erfahrung gelernt, dass diese Wände zur Verbreitung von Graffiti in der ganzen Stadt […] beitragen.«40)

tbd

tbd


1)
Im Graffitijargon spricht man hier von Toys. Der Begriff wird sowohl für unbegabte Anfänger als auch deren minderwertige Werke benutzt. Selbst viele gestandene Graffitiakteure lehnen Toys an exponierter Stelle ab, da diese die Szene als Ganzes diskreditierten.
2)
Im Graffitijargon genutzter Begriff, der den Wettbewerbscharakter der Sprayer untereinander ausdrücken soll.
3)
Im Graffitijargon genutzter Begriff, der den Anerkennungs- und Bekanntheitsgrad eines Akteurs/Writers innerhalb der Szene ausdrückt.
4)
Orte dieser Recherche waren Dubai und Abu Dhabi, welche zumindest im touristisch zugänglichen Bereich de facto graffitifrei sind. Die Emirate verfolgen eine restriktive Anti-Graffiti-Policy, die eine Kombination aus Gesetzgebung, konsequenter Strafverfolgung, lückenloser Überwachung, öffentlicher Bloßstellung, Mobilisierung der Öffentlichkeit, konsequenter Entfernung, technischen Schutzmaßnahmen und religiös-moralischem Wertekanon darstellt.
5)
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer sagte Graffiti mit dem Schlachtruf „AGAB“ (All Graffiteers Are Bastards) in Anlehnung an die in seiner Stadt omnipräsenten, ungefragt erstellten ACAB-Tags (All Cops Are Bastards) den Kampf an.
6)
Der Geburtsort des Style Writing präsentierte sich 2025 zu großen Teilen als graffitifreie Zone. Selbst in der einst graffitisaturierten U-Bahn musste man intensiv suchen, um auch nur ein verschämtes Tag zu finden. Andererseits sind ganze Straßenzüge in angesagten Vierteln mit Disneyland-Motiven bemalt. Unbefugt erstellte Graffiti wurden hier erfolgreich durch beauftragte Streetart verdrängt.
7)
Insbesondere in Großstädten und Millionenstädten mit einer hohen Dichte an Graffiti-Akteuren und -Aktivitäten ist es nur mit hohem konzertiertem Aufwand möglich, eine bereits flächendeckend mit Graffiti bemalte Häuserzeile mit leicht zugänglichen, nicht überwachten und nicht gesicherten Wänden dauerhaft wieder graffitifrei zu bekommen.
8)
»Insgesamt fiel die Zahl der beobachteten Graffitientfernungen derart gering aus, dass eine Überprüfung der [Präventionswirksamkeit] zu keinem aussagekräftigem Ergebnis gelangen konnte. An dieser Stelle bleibt demnach offen, ob das Ergreifen von Graffitibeseitigungsmaßnahmen tatsächlich die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Besprühung verringert.« – Dorn, Annelie in: Sackmann, Reinhold et al.: Graffiti kontrovers – Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale), 2009, S. 120
9)
»Je niedriger die Qualität einer Straße insgesamt ist, desto mehr besprühte Häuser sind dort zu finden. Anscheinend befinden sich Vermieter tatsächlich in einem Gefangenendilemma, wenn benachbarte Häuser unsaniert oder gar leer stehend sind. Da unter diesen Umständen der Wert des Hauses nicht erhöht werden kann, indem in eine Graffitibeseitigung investiert wird, wird auf derartige Maßnahmen eher verzichtet.« – Dorn, Annelie in: Sackmann et al. (2009), S. 119 f.
10) , 39)
Deutscher Verein für Graffitiforschung – AGAB, Metastudie, 2024
11)
Genau genommen ist die Bezeichnung „Graffiti“ in diesem Kontext falsch, da diese per Definition unbefugt erstellt werden. Richtig wäre hier von graffitiähnlichen Darstellungen zu sprechen.
12)
Nicht zu verwechseln mit der Maßnahme „Verdrängung durch Streetart“, die ganze Straßenfluchten und größere Bereiche ganzer Stadtteile umfassen kann.
13)
als King wird im Szenejargon ein herausragender, anerkannter Writer bezeichnet
14)
Sandra Rummler bemängelt in diesem Kontext, dass gealterte Sprayer oft Privilegien für sich beanspruchen, die sie als Jugendliche anderen nicht zugestanden haben: »Fraglich und fast sektenhaft ist ebenfalls die grundsätzliche Heiligsprechung aller Oldschooler. Wenn sich jemand erdreistet über ein Piece rüberzugehen, was jemand beispielsweise vor 10 Jahren gemalt hat, dann geht das große Weinen los. Mit anderen Worten: Ich scheiße auf das Eigentum anderer Leute, doch sobald jemand „mein“ Eigentum (Bild) nicht achtet, verhalte ich mich genau wie die Leute, die ich vorher für Ihre Gartenzwergmentalität verachtet habe.« – Rummler, Sandra: The Death of Graffiti (digitale Online-Ausgabe) – IDEE UND WIRKLICHKEIT, Abruf am 29.10.2025
15)
David Alexander meint dazu nicht ohne Sarkasmus: »Die früheren Vorgaben und Auflagen haben sich [heute] verflüchtigt. Der Anachronismus hält Einzug. Die Kids von früher sind sprühende Rentner geworden, der einstige Bite zum Zitat.« – Alexander, David: The Death of Graffiti (digitale Online-Ausgabe) – ES DARF NICHT DIR GEHÖREN, Abruf am 19.10.2025
16)
»Legal malen langweilt auf Dauer. Jeder Maler, der illegal begonnen hat und davon abkommt, kehrt irgendwann wieder zum illegalen Graffiti zurück. Es ist das Einzige, was auf Dauer befriedigt und bestätigt.« – Manig, Yvette: Anreizstruktur des Graffitisprayens, Diplomarbeit, Institut für Psychologie der Universität Potsdam, 2002, S. 100
17)
»Für den Graffitiakteur stellt die Illegalität seiner Handlung also einen kalkulierten Nutzen dar. Dies könnte erklären, warum ein Angebot, Wände legal zu besprühen, nicht zu einem Rückgang illegaler Graffiti führt […] Die Höhe des angedrohten Strafmaßes [spielt] für die Sprüher eine untergeordnete Rolle […] Das Risiko des „Erwischtwerdens“ gehört zu den Handlungsanreizen des Sprühens.« – Harding, Peter in: Sackmann, Reinhold et al.: Graffiti kontrovers - Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale), 2009, S. 36 f.
18)
»Was einen auch ultimativ dabei motiviert hat, war einfach das Abenteuer, das Katze-und-Maus-Spiel in den Schächten; das Illegale, etwas zu tun, was man eigentlich nicht darf.« – ACID79/DRM in: Regel, Henrik und Birg, Björn: Unlike U – Trainwriting in Berlin, Deutschland, HISKICK Productions, 2011
19)
»Man kann natürlich auch immer das Risiko durch 'ne gute Planung, durch 'ne gute Durchführung auch etwas mindern. Dennoch bleibt immer ein Restrisiko; aber das ist ja auch irgendwo im Endeffekt sogar erwünscht, weil das gibt einem dann ja auch den Adrenalinschub so dabei.« – ACID79/DRM in: Regel/Birg (2011)
20)
»Graffiti illegal is' schlecht - legal is' gut: Das will nich' paradoxerweise bei mir funktionieren, dass das eine Basis sein kann; weil: ich mach' doch illegal manchmal bessere Bilder als legal; obwohl das auch paradox eigentlich is', [dass man] in einer angestrengten Angstsituation […] so ein wunderbares Werk hinkriegt und in einer völlig entspannten Situation [nicht].« – THE CITY FAMOUS in: Regel/Birg (2011)
21)
»Ja im Prinzip ist es mir schon wichtig, dass es illegal ist; weil ansonsten könnte halt irgendwie jeder 'en Zug malen; und ja man macht das irgendwie schon, auch weil es so ein Mythos ist, das was Geheimnisvolles in sich birgt. Und ich denke schon, das würde halt verloren gehen, wenn das jeder machen würde oder könnte.« – ROY/TFZ in: Regel/Birg (2011)
22)
»Du hast was geschafft, was für normale Menschen im normalen Alltag gar nicht möglich ist, gar nicht in seinen Gedanken zu verarbeiten ist. Da kommst du an irgend 'nen Yard dran, malst 40 Minuten und das Ding heizt eine Woche durch die Stadt, ohne dass du auch nur einen Pfennig Werbung bezahlt hast. Und es ist einfach herrlich.« – SKIM/TFC in: Regel/Birg (2011)
23)
Einen wesentlichen Anteil des Anerkennungsgrades macht der Graffitiort aus. Je höher die öffentliche Reichweite des Ortes, je aufwändiger und schwieriger seine Bemalung, desto höher der Fame. Legale Flächen bringen keinen Fame.
24)
»Ich glaub', Fame […] ist so das Nonplusultra, und es geht eigentlich nur um's Fame, wenn du malst, und du willst ja, dass jemand irgendwie dich sieht und dich wahrnimmt so; und es dreht sich eigentlich im Writing oder im Bombing komplett um den Fame, um nichts anderes. Es geht darum so - hey ich bin da so und nehmt mich wahr.« – WESP/GHS in: Regel/Birg (2011)
25)
»Es ging von Anfang an nur um FAME, um mich selbst, meinen Namen und Wettbewerb (Battle). Gerade diese egomane Klarheit fand ich lange befreiend. Das sich diese Tatsache für mich irgendwann als ziemlich banal und erschöpfend herausstellte, ist eine andere Geschichte.« – Rummler, Sandra: The Death of Graffiti
26)
vgl. Rheinberg, Falko / Manig, Yvette: Was macht Spaß am Graffiti-Sprayen? Eine induktive Anreizanalyse, 2003, S. 21
27)
»Ich hab' nichts gegen die [legalen] Wände. Manchmal geh' ich da hin und probier' was aus, was ich dann in echt male. Was die [Behörden] damit erreichen wollen - keine Ahnung. Kommt mir so vor, dass man 'nen Puff baut und denkt, dass es [dann] weniger Vergewaltigung [gibt].« – 7616/NVD, Interview im Clash, Berlin, 2018
28)
»Die City Walls Incorporated ist eine Organisation, die 1969 gegründet wurde, um das Programm und die technischen Aspekte der Wandmalerei zu fördern. […] Ihre Ideologie ist eine künstlerische: Natürliche Verbindung zwischen den Gebäuden und der Monumentalmalerei. Ihr Ziel: Der Bevölkerung New Yorks Kunst nahe zu bringen. […] Allem Anschein zum Trotz haben die City Walls, die Wandmalereien, nichts mit Graffiti zu tun. […] Die Initiative zu diesen Wandmalereien kommt von oben, sie ist ein mit kommunalen Subventionen zu Wege gebrachtes Unternehmen der urbanen Innovation und Animation. […] Aber darin genau liegt ihre Grenze. Sie bringen die Architektur ins Spiel, aber ohne die Spielregeln zu brechen.« – Baudrillard, Jean: KOOL KILLER oder Der Aufstand der Zeichen, Merve Verlag, Berlin, 1978, S. 31ff.
29)
„Die Behörden sollten wilde Graffiti-Bilder verhindern, indem sie den Jugendliche legale zu sprühen erlauben.“ in: Kreuzer, Peter: Das Graffiti-Lexikon: Wand-Kunst von A bis Z, Heyne, München, 1986, S. 202
30)
Institut für Graffiti-Forschung: Graffiti und Strafrecht, legale Wände für Graffiti-Sprayer, Abruf am 08.08.2022
31)
Axel Thiel: Graffiti Archivist – Zusammenfassung wesentlicher Ideen von Axel Thiel aus der Heftreihe „Einführung in die Grafitti-Forschung“ (englisch)
32)
vgl.: Bandura, Albert: Aggression: social learning analysis, Englewood Cliffs, N.J., 1973
33)
Freud, Siegmund: Selbstdarstellung, Internat. psychoanalyt. Verl., Wien, 1927
34)
Gauko, Haantie (Projektleiter „Graffitifreies Helsinki“) in: Henning (2005), S. 70f.
35)
Dorn, Annelie et al. in: Sackmann et al. (2009), S. 199
36)
Dorn, Annelie et al. in: Sackmann et al. (2009), S. 202
37)
Rheinberg/Manig (2003), S. 21
38)
Rheinberg/Manig (2003), S. 22
40)
Henning, Karl (Hrsg.): NOFITTI 2005 – Erster Internationaler Anti-Graffiti-Kongress Berlin, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin, 2005, S. 43
  • graffiti_umgang.txt
  • Zuletzt geändert: vor 4 Monaten
  • von graffitaro