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Graffiti stellen ein Phänomen dar, das seit Jahrtausenden existiert und mit dem Zeitgeist zwischen Kunst, Folklore und Vandalismus; Anerkennung, Ignoranz und Ablehnung; Förderung, Duldung und Bekämpfung kontrovers wandelt und dabei meist ein signifikantes gesellschaftliches Konfliktpotential mit sich bringt. Umso erstaunlicher ist es, dass eine umfassende, interdisziplinäre Auseinandersetzung mit der Thematik bisher nur rudimentär erfolgte. Fast alle analytischen Publikationen mit Themenbezug verengen dieses komplexe gesellschaftliche Phänomen auf Teil- oder Nebenaspekte. Meist wird eine sprach- oder kunstwissenschaftliche, gelegentlich eine rechtswissenschaftliche Annäherung gewählt. Vollständige Interdisziplinarität, die alle relevanten Disziplinen von Kultur-, Sozial- und Humanwissenschaft integrativ einbindet, kommt in der Forschung schlichtweg nicht vor. Die etablierte Wissenschaft scheut sich, das schmuddelig-mystische Phänomen Graffiti allseitig zu beleuchten.

Dies führt dazu, dass der Zugang zum Verständnis von Graffiti für weite Teile der Gesellschaft mühsam, wenn nicht sogar unmöglich ist. Es gibt kein Lehrbuch, das sich Schritt für Schritt abarbeiten lässt, um Graffiti als Erscheinung zu verstehen. Der gesellschaftliche Umgang mit Graffiti ist meist durch Ablehnung oder Befürwortung geprägt. Nur selten wird dabei auf Sachkenntnis, sondern eher auf weltanschauliche oder subjektive Positionen sowie Vermutungen, Hoffnungen und Verklärungen gesetzt. Ein Verständnis von Graffiti, das sich dyadisch zwischen Ablehnung und Befürwortung bewegt, kann weder zu nachhaltigen Umgangskonzepten noch zum Abbau der gesellschaftlichen Kontroverse führen.

Das Graffiti-Wissensportal GRAFFITI INTERDISZIPLINÄR zielt darauf ab, die aufgezeigte wissenschaftliche und gesellschaftliche Verengung zu überwinden und ist als Wiki für die Mitarbeit aller Sachkundigen ausgelegt. Hauptmotivation des vom Deutschen Vereins für Graffitiforschung betriebenen Wissensportals ist die interdisziplinäre analytische Annäherung an das gesellschaftliche Phänomen Graffiti. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen letztlich als Basis für praktische Anwendungen dienen, insbesondere für die Erarbeitung von nachhaltigen und erfolgreichen mul­ti­di­men­si­o­nalen Strategien zum Umgang mit Graffiti.

Auf dieser Portal-Hauptseite werden Erkenntnisse zu wichtigen Aspekten der Thematik kurz zusammengefasst. Auf Einzelnachweise wird dabei zugunsten der Lesbarkeit verzichtet. Jeder Aspekt wird in einem jeweils separaten Hauptartikel detaillierter dargelegt und mit Einzelnachweisen versehen.

Weitere Artikel zur Thematik Graffiti können über die Suchfunktion erreicht werden.

1. Definition

→ Hauptartikel: Graffiti: Definition

Je tiefer in die – anfangs übersichtlich erscheinende, dann jedoch immer komplexer werdende – Thematik Graffiti eingedrungen wird, desto aussichtsloser erscheint es, den Begriff in einem prägnanten Satz definieren zu können. Von der gekratzten Wandinschrift eines Gladiators über seinen Sieg im antiken Pompeji über den philosophischen Spruch auf dem Klo, das A.C.A.B-Tag an der Schulwand, die mit kalligrafischen Namenszeichen besprühte S-Bahn, das Ultras-Logo am Brückenpfeiler, das Bild einer Almidylle auf dem Hausgiebel bis hin zum gesprayten Leinwandbild in einer Ausstellung – das umgangssprachliche Verständnis von Graffiti ist heute weit gefasst.

Der Begriff wurde nicht durch die Akteure selbst geprägt, sondern durch Forscher, die – in Anlehnung an die italienische Bezeichnung einer Kratzputztechnik – überlieferte antike, meist gekratzte, ungefragt erstellte Botschaften an den Wänden im urbanen Raum darunter subsummierten. Mit Entstehung und Verbreitung von American Graffiti / Style Writing ab den 1960/70er Jahren in den USA wurde der bereits existierende Begriff – wieder durch Forscher – aufgegriffen und für die meist geschriebenen oder gesprühten, ungefragt und ungenehmigt erstellten Tags, Pieces und Characters verwendet. Sowohl im italienischen als auch amerikanischen Ursprung des Wortes steht der Begriff für unbefugt erstellte Schriften oder sonstige Darstellungen im öffentlichen Raum. Graffiti sind somit anarchische Botschaften, die sich bewusst außerhalb der etablierten gesetzlichen, moralischen und auch künstlerisch-kulturellen Vorgaben und Werte positionieren.

Im Zuge der Verbreitung und Popularisierung von Style Writing griffen die Medien den Begriff Graffiti auf und verwendeten ihn für alles, was – befugt oder unbefugt erstellt – Ähnlichkeit mit den Darstellungen des American Graffiti hat. Diese Einengung des Begriffs Graffiti prägt bis heute die gesellschaftliche und teilweise selbst die kulturwissenschaftliche Wahrnehmung des Wortes. In der Szene selbst wird der Begriff Graffiti intern kaum verwendet, sondern meist nur in der Kommunikation mit Außenstehenden genutzt.

Das Wiki GRAFFITI INTERDISZIPLINÄR ist am klassischen Graffitibegriff ausgerichtet. Die hier verwendete Definition setzt somit das jahrtausendalte gesellschaftliche Phänomen als Untersuchungsgegenstand und grenzt sich von jeglicher Einengung oder unzulässigen Erweiterung des Verständnisses von Graffiti ab:

Graffiti verkörpern eine visuelle anarchische Kommunikationsform, bei der die Botschaft mittels unbefugt erstellter schriftlicher und bildlicher Darstellungen verbreitet wird.

Die Charakterisierung als unbefugt – im Sinne von ungefragt, ungenehmigt, nicht legitimiert – ist als Abgrenzung zum umgangssprachlich häufig anzutreffenden Terminus illegal zu verstehen, da aus kulturgeschichtlicher, und oft auch juristischer Sicht eher eine moralisch-soziologische Verwerflichkeit als eine strafrechtliche Relevanz der Erstellung von Graffiti zu verzeichnen ist. Befugt erstellte Darstellungen im Graffitilook (insbesondere Auftragsarbeiten und Darstellungen auf freigegebenen Flächen oder sonstigen Medien) sind nicht primärer Untersuchungsgegenstand dieses Wikis. Gleichwohl werden diese im Weiteren mit betrachtet, da sie durchaus Bestandteil von Strategien des Umgangs mit „illegalen“ Graffiti sein können.

2. Historische Einordnung

→ Hauptartikel: Graffiti: Historische Einordnung

Erste Graffiti entstanden vermutlich bereits in der Anfangsphase der kulturellen menschlichen Entwicklung. Nachweisen lassen sie sich (im Sinne von illegitim erstellten grafischen Darstellungen) seit dem Alten Reich im Alten Ägypten. Historische Graffiti sind vorrangig gekennzeichnet durch Alltagsproblematiken des einfachen Volkes mit meist religiösen, philosophischen, politischen, ökonomischen und sexuellen Inhalten. Seit dem Alten Ägypten lässt sich anhand einer Vielzahl erhaltener Graffiti nachweisen, dass diese Art der Kommunikation zu allen Zeiten und in allen möglichen Erscheinungsformen, jedoch bis Ende des 20. Jahrhunderts vorwiegend in abgegrenzten Kulturräumen, durch Menschen praktiziert wurde.

Die Bezeichnung „Graffiti“ wurde durch Forscher übernommen, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts mit antiken Graffiti in Ägypten, Griechenland und Italien beschäftigten. Der Begriff wurde dabei einer – vor allem in Italien verbreiteten – Kratzputztechnik an Häuserfassaden entlehnt.

Graffiti als Bewegung und Massenerscheinung kamen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf. Als Katalysator wirkte dabei auch die Bürgerrechtsbewegung der 1960er Jahre. Jugendliche aus abgedrängten sozialen Schichten im urbanen Umfeld suchten einen Weg, ihre empfundene und faktische Benachteiligung durch das etablierte System zu artikulieren und zu überwinden. Es ging ihnen jedoch nicht vorrangig um die Abschaffung des Systems. Vielmehr beneideten sie es um Ruhm und Erfolg, die es systemkonformen Menschen bot. Gleichzeitig hassten sie es, da sie wussten, das sie selbst niemals zu diesen gehören würden. Auf der Suche nach Auswegen bedienten sie sich – weitgehend instinktiv – anarchischer Mittel, die in eine Bewegung mündeten, welche heute unter dem Begriff Hip-Hop subsummiert wird. Ein Strang dieser Bewegung griff eine seit langem praktizierte anarchische Kommunikationsform auf – das unbefugte Beschriften des urbanen Raums. Damit war das Style Writing geboren, die heute weltweit dominante öffentliche Wahrnehmungsform von Graffiti. Es begann in mehreren amerikanischen Städten und kulminierte Ende der 1960er Jahre in New York. Mehr und mehr Heranwachsende schrieben ihre Pseudonyme mit Filzstiften an die Wände ihres Wohnumfeldes. Bald erweiterten sie ihren Tätigkeitsbereich auf andere Viertel sowie die öffentlichen Verkehrsmittel und entdeckten die Farbsprühdose als geeignetes Werkzeug. Die kryptischen Zeichen verbreiteten sich damit schnell über die gesamte Stadt und erreichten die Wahrnehmung breiter Bevölkerungsschichten, weit über das ursprüngliche Umfeld der Writer hinaus. Style Writing entwickelte sich somit von einer „Ghettoerscheinung“ zu einer Bewegung, die sich bald über das gesamte Land und letztlich auch die gesamte Welt verbreitete. Aus der ursprünglichen Ich-bin-da-Botschaft der Namenszeichen entwickelte sich im Streben nach Ruhm und Anerkennung bald ein Wettbewerb um die kreativsten und spektakulärsten Tags, Pieces und Characters. Mit dem Ausbruch aus dem etablierten Normenkorsett schufen sich die Writer eine eigene Szene, die genauso vom Konkurrenzdruck geprägt ist, wie das (gehasste) System, das sie überwinden wollten. Durch die anarchische Wettbewerbs- und Leistungsorientierung des Style Writing entstand eine neue Funktionalität von Graffiti, die es in der jahrtausendealten Geschichte dieses gesellschaftlichen Phänomens vorher noch nie gegeben hatte.

Bereits Anfang der 1970er Jahre setzte in den USA eine zunehmende Kommerzialisierung von Graffiti ein, die mit dem globalen Siegeszug des American Graffiti Mitte der 1980er Jahre weltweit expandierte. Dies war auch der Zeitpunkt, als eine bis heute anhaltende Verengung der Wahrnehmung von Graffiti als Style Writing in der Öffentlichkeit und weiten Teilen der Forschung einsetzte. Im Fahrwasser der Kommerzialisierung erreichten Legitimierungsversuche für Graffiti vor allem als Kunstform breitere Schichten der Bevölkerung.

Anfang bis Mitte der 2000er Jahre erreichte die gesellschaftliche Kontroverse um Graffiti in Deutschland – getriggert durch lokal vermehrtes Aufkommen – einen Höhepunkt, der durch Teile des politischen Systems aufgegriffen und befeuert wurde. Dies führte zur Gründung von Anti-Graffiti-Vereinen und Sondereinheiten der Polizei zur Graffiti-Bekämpfung, Anträge „betreffend Bekämpfung des Graffiti-Unwesens“ wurden von Parteien eingebracht, Bundesländer erließen „Graffiti-Gefahrenabwehrverordnungen“, Verwaltungen entwickelten eifrig Konzepte zur Graffitiprävention, „Anti-Graffiti-Mobile“ wurden eingesetzt und die Wissenschaft wandte sich vermehrt der Problematik zu. Letztlich führten die politischen Aktivitäten 2005 zu einer Ergänzung der §§ 303, 304 StGB, die eine einfachere Verurteilung von Erstellern illegaler Graffiti durch die Gerichte ermöglichen sollte. Mittlerweile sind die meisten Anti-Graffiti-Vereine nicht mehr aktiv und viele Polizeisondereinheiten wieder aufgelöst. Die vermeintliche Verschärfung des Strafrechts brachte zusätzliche Schlupflöcher mit sich. Abgesehen von lokalen und temporären Erfolgen bei der Graffitibekämpfung war mittel- und langfristig keine signifikante Abnahme der illegitim erstellten kryptischen Zeichen zu verzeichnen.

Ab den 2010er Jahren nahmen die politischen Aktivitäten kontra Graffiti in Deutschland wieder ab, Graffiti als kommerzialisierte Kunstform erlangten – zumindest in Teilen der Gesellschaft – zunehmende Akzeptanz. Kreativität und Esprit von Graffiti begeistern heute zunehmend selbst systemkonforme Menschen, die ansonsten von der Gesellschaft weitgehend gelangweilt sind. Der Siegeszug der heute allgegenwärtigen Smartphones mit hochauflösenden Multitouch-Displays und vollwertigen Kameras sowie der Ausbau der mobilen Datenverbindungen erlaubte – mit einem Griff in die Hosentasche – eine vollkommen neue Qualität der bildlichen Kommunikation und Vernetzung über Webpräsenzen und soziale Medien. Viele Style Writer und sonstige graffitinahe Akteure im Bereich Urban Art nutzen die neuen Medien zur Erstellung, Dokumentation, Verbreitung und Vermarktung ihrer Werke. Nur sehr wenige haben dabei den urbanen Raum als Aktionsgebiet gänzlich aufgegeben. Die Straße war, ist und bleibt auf absehbare Zeit der originäre Lebensraum von Graffiti.

Bis heute haben Graffiti ihre klassische Erscheinung als anarchische Kommunikationsform nicht verloren. Diese manifestiert sich quantitativ vorrangig in Zeiten starker gesellschaftlicher Kontroversen. Darüber hinaus unterliegt das zahlenmäßige Aufkommen von Graffiti als disputable neuzeitliche Kunstform einem zeitlichen Auf und Ab, vergleichbar einer Modewelle.

3. Unterteilung

→ Hauptartikel: Graffiti: Unterteilung

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Strukturierung der Analyse müssen Graffiti, analog anderen Forschungsobjekten, nach signifikanten Wesensmerkmalen unterteilt werden. Die Unterteilung sollte so erfolgen, dass der übergeordnete Zweck der Betrachtung weitgehend unterstützt wird. Diese, zunächst trivial erscheinende, Aufgabe erweist sich bei dem höchst heterogenen Forschungsgegenstand Graffiti als schwierig. Für das Anlegen von Graffitiarchiven sind Kategorisierungen, vergleichbar mit Katalog- bzw. Erschließungssystemen von Bibliotheken, unerlässlich. Graffitiforscher legen oft Graffitiarchive an und ordnen diese nach eigenen Erschließungssystemen. Beispiele für solche Systeme sind das Wiener Modell von Norbert Siegl und das Annotationssystem des Informationssystems Graffiti in Deutschland. Ziel des Wiki GRAFFITI INTERDISZIPLINÄR ist jedoch nicht primär das Anlegen von Graffitiarchiven, sondern die integrative interdisziplinäre Annäherung an das gesellschaftliche Phänomen Graffiti und die Erarbeitung nachhaltiger Strategien zum Umgang mit Graffiti. Die gewählte Unterteilung muss diesem Umstand Rechnung tragen. Auch müssen öffentliche und private Bedarfsträger in die Lage versetzt werden, ihr Graffitiaufkommen über die Zeitachse quantitativ und qualitativ zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten, um letztlich geeignete Maßnahmen zum Umgang mit Graffiti wählen zu können. Für diese Aufgabe eignet sich ein Graffitikartierungstool, das mit Bildern und erschlossenen Daten gespeist wird. Der Abstraktionsgrad der Erschließung muss dabei so gewählt werden, dass die Anzahl der Kategorien und ihrer Elemente sowohl die Übersichtlichkeit gewährt als auch eine ausreichende Trennschärfe nach signifikanten Wesensmerkmalen zulässt. Weiterhin muss die Erschließung möglichst einfach und schnell mit den gegebenen, begrenzten Ressourcen realisierbar sein. Deshalb muss die Menge der zu erschließenden Graffitidaten auf die für die Problemlösung erforderlichen, statistisch relevanten Elemente begrenzt werden. Ein solches Erschließungssystem wird sich naturgemäß von einem Bibliotheks-Archivierungssystem in Struktur, Umfang und Inhalt unterscheiden.

Basierend auf der Zielvorgabe werden im genannten Kontext folgende sieben Kategorien für die Erschließung von Graffiti ausgewählt: Funktion, Betreff, Erscheinungsform, Technik, Trägerobjekt, Objektzustand und Basisdaten.

In der Kategorie Funktion werden Graffiti nach der Zweckbestimmung ihrer Botschaft unterteilt. Dabei wird differenziert, welchen Anspruch die Akteure mit ihrem Werk erheben. Dies kann in der einfachsten Form der Anspruch auf bloße Wahrnehmung sein und sich über die Anerkennung der Richtigkeit einer wertenden Aussage oder der Originalität bzw. Stellung des Akteurs bis hin zu Beleidigungen, Drohungen und Provokationen erstrecken.

Die Kategorie Betreff differenziert Graffiti nach dem Bereich, um den es in der enthaltenen Botschaft geht. Dies kann eine beliebige Thematik der menschlichen Existenz sein. Am häufigsten sind dabei politische Probleme, weltanschauliche Ansichten und zwischenmenschliche Beziehungen vertreten.

Mit der Kategorie Erscheinungsform wird nach besonderen Begleitumständen bei der Graffitientstehung wie z. B. Motivation, Ort und Kontext differenziert. Dabei sind u. a. neben der heute dominierende Erscheinungsform Style Writing auch Protest- und Widerstandsgraffiti, Plakatverfremdungen und Ultrasgraffiti zu nennen. Hingegen spielen Erscheinungsformen wie Klograffiti, Gefängnisgraffiti, Ganggraffiti und Gaunerzinken im aufgezeigten Kontext aktuell eine untergeordnete Rolle.

Technik ist eine Kategorie, die Graffiti nach den Verfahren ihrer Erstellung unterteilt. Graffiti werden technisch durch Bearbeitung der Oberfläche eines Objekts erstellt, das dafür ursprünglich nicht vorgesehen war. Dieses kann realisiert werden, indem Material auf die Oberfläche aufgetragen, Material von der Oberfläche abgetragen oder das Oberflächenmaterial verändert wird. Der Technik sind dabei keine Grenzen gesetzt. Am häufigsten ist das Sprühen mit Farbsprühdose und das Schreiben mit Stiften/Markern als bevorzugte Techniken des Style Writing zu verzeichnen. Aber auch Aufkleber und Schablonen werden häufig genutzt.

In der Kategorie Trägerobjekt wird das Medium charakterisiert, auf dem Graffiti aufgebracht werden. Dies umfasst naturgemäß vor Allem Gebäude, Verkehrsmittel, Infrastrukturelemente und Werbeobjekte im urbanen Raum.

Bei der Analyse des urbanen Graffitiaufkommens wird auch der Objektzustand des Trägermediums mit zu untersuchen sein, da dieser Einfluss auf Anreizfaktoren haben könnte.

Letztlich sind Basisdaten wie Datum, Ort u. a. zu erschließen.

4. Ursachen und Motivation

→ Hauptartikel: Graffiti: Ursachen und Motivation

Graffiti sind im Wesen ichbezogene, anarchische Botschaften in Form grafischer Darstellungen, mit denen die Ersteller versuchen, jenseits der Einengungen des reglementierten sozialen Umfelds zu kommunizieren, um die Wahrnehmung anderer zu erlangen. Als Hauptträger der Botschaften dient dabei das größte und für alle zugängliche „Massenmedium“ – der urbane Raum. Hauptzweck ist es, Emotionen, Denkprozesse oder Handeln bei anderen auszulösen, wobei zwangsläufig fast immer eine anonyme Rückkopplung zu den Erstellern stattfindet. Insbesondere beim Style Writing – der aktuell dominanten Erscheinungsform von Graffiti – bleibt die Botschaft der kryptischen Zeichen für Unkundige oft mystisch, wird aber dennoch um so heftiger mit Unsicherheit und Ohnmacht reflektiert. Die Kommunikation erfolgt in seiner Urform instinktiv. Dennoch werden die meisten Graffiti bewusst oder zumindest intuitiv erstellt. Dies beruht auf der – durch die Akteure wahrgenommenen – enormen Wirksamkeit dieser Kommunikationsform, die auf der großen Reichweite sowie der meist heftigen und kontroversen Reflexion durch breite Bevölkerungsschichten beruht. Banksy äußerte dazu treffend: „A wall is a very big weapon. It's one of the nastiest things you can hit someone with.” Auch wenn die Graffiti-Botschaften mitunter durch die Akteure zur moralischen Selbstlegitimierung in einen altruistischen Kontext gedrängt werden, bleibt die Hauptmotivation dieser Kommunikationsform immer narzisstisch-egoistisch vom Streben nach innerer Befriedigung in der einen oder anderen Form geprägt. Diese Befriedigung manifestiert sich im Erlangen von Ruhm und Anerkennung in der Szene, in der Freude über ein gelungenes Werk oder einen originellen Spruch, in der Verewigung des eigenen Namens möglichst an einem besonderen Ort, in der Freude über den Ärger oder die Ablehnung Anderer, im Freilassen von Aggressivität, in einem Zusammengehörigkeitsgefühl mit Gleichgesinnten, im Nervenkitzel, im Erreichen eines Flow-Zustandes u. a. m.

Da dem Menschen als sozialem Wesen Kommunikationsbedürfnisse inhärent sind, lässt sich leicht erkennen, dass die gänzliche Unterdrückung einer gut funktionierenden Kommunikationsform durch staatliche Gewalt nicht funktionieren kann, sondern im Gegenteil heftige Gegenreaktionen hervorrufen würde, die zu Störungen des sozialen Gleichgewichts führen könnten. Andererseits ist ebenfalls mit Gegenreaktionen zu rechnen, würde das anarchische Wesen von Graffiti durch institutionelle Förderung verwässert und die Kommunikationsform ins reglementierte soziale Umfeld gepresst werden. Das gesellschaftliche Phänomen Graffiti ist somit wesentlich durch sozialpsychologische Aspekte geprägt, ohne deren Beachtung ein nachhaltiger und erfolgreicher Umgang mit diesem Phänomen nicht möglich sein wird. Übliche Einordnungsversuche von Graffiti zwischen Kunst und Vandalismus, aber auch Erklärungsversuche, die jugendliches Austoben, kriminelles Bandentum oder soziale gruppendynamische Aspekte in den Vordergrund stellen, greifen somit viel zu kurz.

Graffiti mit politischen Inhalten werden vorrangig von Personen als legitimes und sinnvolles Mittel politischer Kommunikation angesehen, deren individuelle Abkehr von der Partizipation an der etablierten politischen Willensbildung besonders groß ist. Dabei sinkt die Akzeptanz politischer Graffiti mit wachsendem Einkommen, wenn sozialpolitische Themen offenbar an Bedeutung verlieren und weniger Anlass geben, Benachteiligungsempfindungen aufkommen zu lassen. Dies deckt sich mit der Beobachtung, dass der Großteil der illegalen Sprayer in der Altersspanne von 14 bis 21 Jahren angesiedelt ist, die besonders stark durch Persönlichkeitsfindung, Bildung und begrenztes Einkommen gekennzeichnet ist. Die Sprayer stammen heute aus allen gesellschaftlichen Schichten und sind überwiegend männlich. Von Hausbesitzern wird oft der mangelnde Respekt vor dem Eigentum Anderer gegenüber den Erstellern illegaler Graffiti angeführt. Tatsächlich kann aber in der betroffenen Altersgruppe das Bewusstsein für Eigentum noch nicht ausreichend ausgeprägt sein, da es sich erst mit dem Erlangen eigenen Eigentums und sozialer Normierung formt. Nicht ohne Grund trägt der Gesetzgeber mit dem Jugendstrafrecht diesen Umständen Rechnung. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Annahme, spielen Anreizfaktoren wie Zerstörungswut, Aggression und Provokation bei Graffiti insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.

Zweifellos war die Entstehung des Style Writing im New York der 1960er Jahre getriggert durch Jugendliche aus abgedrängten sozialen Schichten, die einen Weg suchten, ihre empfundene und faktische Benachteiligung und Ausgrenzung durch das etablierte System zu artikulieren bzw. zu überwinden. Allerdings überwanden sie das von ihnen verhasste System nicht, sondern kreierten in der Hip-Hop-Subkultur mit dem Bestandteil Graffiti-Writing eine abgegrenzte Kopie von Teilen des etablierten Systems mit vergleichbaren Regeln. Außenstehende sind immer wieder erstaunt, dass solche Dimensionen wie Ruhm, Leistungsorientierung, Expertise und Kompetenzentwicklung zu den wichtigsten Anreizen der Writer zählen. In der Szene selbst ist oft von starkem Konkurrenzdruck die Rede, selbst mit dem (eigentlich verhassten) Kapitalismus wird das Writing gelegentlich verglichen, zweifellos verkennend, dass der Wille, besser zu sein als andere und daraus Genugtuung zu generieren, wohl eher in der menschlichen Natur liegt als im Wesen einer Gesellschaftsform.

Ein weiterer starker Anreizfaktor für das Graffiti-Sprühen ist das Flow-Erleben, das durch positiv-emotionales, reflexionsfreies Aufgehen in einer zielorientierten, glatt laufenden Tätigkeit gekennzeichnet ist. Alle Sinne sind dabei instinktiv vorrangig auf die Tätigkeit ausgerichtet, alles aktuell Irrelevante wird weitgehend ausgeblendet. Interessanterweise gibt es keine signifikanten Unterschiede beim Flow-Erleben für legales und illegales Sprühen.

Die einzige Anreizdimension, die einen signifikanten Unterschied zwischen legalem und illegalem Sprühen aufweist, lässt sich unter der Kategorie Sensation Seeking / Grenzerfahrung (Nervenkitzel, Abenteuer- und Erfahrungssuche, Enthemmung, Überwindung von Langeweile) zusammenfassen. Diese ist beim legalen Sprayen kaum und beim illegalen Sprayen sehr stark ausgeprägt. Dies lässt darauf schließen, dass diese Anreizdimension wesentliche Motivationsfaktoren für das illegale Sprayen beinhaltet. Werden Gelegenheiten zum legalen Sprayen geboten, lässt sich nachweisen, dass die Gruppe der Sprayer die sowohl legal als auch illegal oder nur illegal unterwegs sind, die mit Abstand größte ist. Sprayer, die nur legal tätig sind, stellen dabei eine marginale Minderheit dar. Da die Mehrzahl der Jugendlichen eine hohe Tendenz zum Sensation Seeking aufweist, bleibt für diese legales Sprayen uninteressant.

5. Bewertung durch Staat und Bürger

→ Hauptartikel: Graffiti: Bewertung durch Staat und Bürger

Obwohl der Begriff Graffiti im deutschen Strafgesetzbuch nicht explizit vorkommt, können illegitime Graffiti strafrechtlich als Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB verfolgt werden. Das Strafmaß ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (§ 303) bzw. drei Jahren (§ 304) oder Geldstrafe festgelegt. Weitere Straftatbestände, die bspw. auf der Verletzung des Eigentumsrechts oder der Gefährdung des Verkehrs beruhen, können sich ebenfalls ergeben. Letztlich sind auch zivilrechtliche Unterlassungs-, Beseitigungs- , Schadensersatzforderungen u. a. möglich. Die beiden Sachbeschädigungsparagrafen wurden 2005 in einer großangelegten politischen Kampagne ergänzt, um die strafrechtliche Ahndung von Graffiti zu erleichtern, da die Gerichte bis dato Graffiti oft nicht als Sachbeschädigung einordneten. Nunmehr kann bestraft werden, wer das Erscheinungsbild einer fremden Sache (§ 303) bzw. einer besonders geschützten Sache, die u. a. dem öffentlichen Nutzen dient (§ 304) nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend unbefugt verändert. Begründet wurde diese Ergänzung damit, dass Graffiti von einem Großteil der Bevölkerung als Gefährdung des Sicherheitsgefühls sowie als Symbol für den Verfall der Ordnung angesehen werde und andere soziale und kriminalitätsfördernde Probleme nach sich ziehe.

Die meisten Täter, so sie denn ermittelt werden können, fallen unter das Jugendstrafrecht, da die übergroße Mehrzahl der Ersteller illegitimer Graffiti sich im entsprechenden Alter (14 bis 21 Jahre) befindet. Somit kommt es kaum zu Freiheitsstrafen, da überwiegend sogenannte Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel verhängt werden. Im Übrigen würde sich – nach Eigenauskunft – die Mehrzahl der Sprayer nicht von einem erhöhten Strafmaß abschrecken lassen. Vielmehr werden hohe Schadensersatzansprüche gefürchtet, die sich zivilrechtlich ergeben und u. U. ab einem Täteralter von mehr als 7 Jahren bis zu 30 Jahre lang eingefordert werden können. Jegliche Straftatbestandsverschärfung würde deshalb überwiegend ins Leere laufen.

Rückblickend führte die Ergänzung des Strafgesetzbuches nicht zu einer statistisch relevanten Erhöhung der Verurteilung von Erstellern illegitimer Graffiti. Dies liegt einerseits daran, dass sich aus der Strafgesetzergänzung neue Schlupflöcher ergaben. Andererseits ist seitdem der politische Wille zur konsequenten Verfolgung illegitimer Graffiti als Straftat spürbar abgeflaut. Politische Aktivitäten zur Verschärfung bzw. Präzisierung des Straftatbestandes sind aktuell nicht erkennbar. Die meisten Graffiti-Sondereinheiten der Polizei sind inzwischen aufgelöst und die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti schwankt in den vergangenen Jahren um die 100.000 deutschlandweit.

Bei vollkommen emotionsloser und sozial losgelöster Analyse des Sachverhalts Sachbeschädigung durch Graffiti, ergibt sich die erstaunliche Erkenntnis, dass der durch Graffiti direkt angerichtete materielle Schaden eher vernachlässigbar ist. Mit wenigen Ausnahmen wird die Funktionalität der betroffenen Sache nicht nennenswert beeinträchtigt. Auch in die körperliche Unversehrtheit von Menschen wird nicht eingegriffen. Dennoch dürfen immaterielle und indirekte materielle Schäden nicht vernachlässigt werden. Kommt es zu einer Verurteilung wegen illegalen Erstellens von Graffiti auf einer privaten Hauswand, droht dem Täter gemäß § 303 Abs. 2 StGB ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren. Zerstört ein Täter jedoch dasselbe Haus, droht ihm gemäß § 303 Abs. 1 StGB ebenfalls ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren. Dass für eine Handlung ohne funktionelle Beeinträchtigung eines Hauses zwei Jahre und für die Zerstörung desselben Hauses ebenfalls zwei Jahre angedroht werden, soll hier keinesfalls infrage gestellt werden, ist aber dennoch bemerkenswert. Da gesetzliche Normen immer durch – sich im Zeitgeist ändernde – gesellschaftliche Wertungen der betroffenen Sachverhalte geprägt sind, bleibt festzuhalten, dass, strafrechtlich gesehen, der illegitimen Erstellung von Graffiti – im Verhältnis zur Schwere der Tat – aktuell eine hohe moralische Verwerflichkeit beigemessen wird.

Was aber, wenn die über Nacht ungefragt angebrachte, skurrile Figur sich als ein echter Banksy erweist (und nebenbei den Marktwert des Hauses schlagartig verdoppelt)? Zählt dann plötzlich der künstlerische Wert mehr als die Missachtung der Eigentumsrechte des Hausbesitzers? Wird dann vielleicht der Hausbesitzer nach § 304 StGB bestraft, weil er einen schützenswerten Kunstgegenstand durch Überpinseln zerstört hat? So absurd diese Fragen auch erscheinen mögen, sie unterstreichen lediglich, wie sehr wir in unserem Denken und Handeln von sozialen Normen geprägt sind, die wir uns selbst gegeben haben und die nur in unserem Bewusstsein existieren. Diese Erkenntnis eröffnet interessante Perspektiven zum Abbau von Kontroversen als Bestandteil innovativer Strategien zum Umgang mit Graffiti.

Graffiti im engeren Sinne, haben mittlerweile aus künstlerisch-kultureller Sicht mehr oder weniger weitgehende Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung erlangt. Städte geben Flächen zum legalen Sprühen frei und selbst einige Volkshochschulen bieten Kunstkurse zum Erlernen des Graffitisprühens an. Diese Akzeptanz beruht weitgehend auf einem eingeengten Verständnis von Graffiti als künstlerische Betätigung, lässt jedoch das eigentliche Wesen von Graffiti als anarchische Kommunikationsform größtenteils außer Acht. Dennoch werden Graffiti durch den Großteil der Eigentümer der betroffenen Flächen als Missachtung und Beschädigung ihres Eigentums und durch unbeteiligte Dritte als Verschandelung und Störung der öffentlichen Ordnung bewertet und regelmäßig mit einer Straftat in Verbindung gebracht. Wenngleich wissenschaftlich kein Zusammenhang zwischen Quantität und Qualität tatsächlich begangener Straftaten und dem subjektiven Empfinden der Bürger über den Zustand der öffentlichen Ordnung nachweisbar ist, bleibt festzuhalten, dass Verwahrlosungserscheinungen wie leer stehende und verfallene Häuser, die Graffiti nach sich ziehen oder auch ein allgemein übermäßiges Graffitiaufkommen von vielen Bürgern als Störung staatlicher Ordnung und Gewalt sowie teilweise als Vorzeichen generellen gesellschaftlichen Verfalls wahrgenommen werden.

Dennoch differenziert auch der durchschnittliche Bürger Graffiti nach deren Qualität und lehnt diese nicht generell als hässlich und unästhetisch ab. Ästhetisch empfundene legale Graffiti werden dabei durchaus auch als Bereicherung des Stadtbildes angesehen. Interessanterweise decken sich die szeneinternen Bewertungen der qualitativen Hochwertigkeit und Ästhetik von Graffiti weitgehend mit denen von Außenstehenden. Eine Akzeptanz selbst hochwertiger Graffiti, wenn unbefugt auf nichtautorisierten Flächen erstellt, ist jedoch außerhalb der Szene kaum ausgeprägt.

6. Wissenschaftliche Auseinandersetzung

→ Hauptartikel: Graffiti: Wissenschaftliche Auseinandersetzung

Die erste bekannte wissenschaftlichen Auseinandersetzung im deutschsprachigen Raum mit antiken illegitimen Inschriften aus Ägypten, Griechenland und Italien lässt sich Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisen. Mit dem Aufwuchs von Graffiti zur Bewegung und Massenerscheinung verzeichnete die Thematik in den 1980er Jahren eine Renaissance, die im deutschsprachigen Raum durch empirische Graffitiforscher wie Axel Thiel, Peter Kreuzer und Norbert Siegl geprägt war. Anfang bis Mitte der 2000er Jahre erreichte die gesellschaftliche Kontroverse um Graffiti in Deutschland, getriggert durch gehäuftes Aufkommen, einen Höhepunkt. Graffitigegner machten mobil und auch die Wissenschaft widmete sich wieder vermehrt der Thematik. Seit Ende der 2000er, Anfang der 2010er Jahre wurde es zunehmend ruhiger um Graffiti. Die Graffitiforscher der ersten Stunde gehen nach und nach in Rente und die Kulturwissenschaften haben das Forschungsobjekt mittlerweile fest im Griff. Als prominenter Vertreter ist hier der Kunstwissenschaftler Martin Papenbrock zu nennen.

Mit wenigen Ausnahmen findet heute eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Graffiti im deutschsprachigen Raum weitgehend sporadisch statt und ist in einer überschaubaren Anzahl akademischer Abschlussarbeiten (Dissertationen, Diplomarbeiten etc.), Studien, Fachaufsätzen, Fachbüchern u. ä. zu finden. Mit dem Siegeszug des American Graffiti ist seit Ende der 1980er Jahre eine zunehmende Verengung der ursprünglich breiter aufgestellten Wahrnehmung von Graffiti auf kulturwissenschaftliche Aspekte zu verzeichnen. Während innerhalb der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung zumindest noch multidisziplinäre Ansätze erkennbar sind, fällt es der Forschung als Ganzes augenscheinlich schwer, sich der Thematik Graffiti mit echter Interdisziplinarität, d. h. unter integrativer Zusammenführung aller relevanten Disziplinen von Kultur-, Sozial- und Humanwissenschaft, mit der gebotenen akademischen Neutralität zu nähern. Dadurch wird der Umgang mit dem gesellschaftlichen Phänomen Graffiti weitgehend Akteuren überlassen, die sich polarisierend entweder eindeutig pro oder eindeutig kontra Graffiti positionieren und sich dabei eher an weltanschaulichen Positionen als an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

Eine erwähnenswerte nicht-universitäre Aktivität mit wissenschaftlichem Kontext ist das Institut für Graffiti-Forschung - ifg.Es sieht sich als Vereinigung von Wissenschaftlern, Künstlern und interessierten Laien und fungiert nach eigenem Anspruch als Dachorganisation der wissenschaftlichen Graffiti-Forschung. Mitgründer und Hauptakteur des ifg ist Norbert Siegl.

An der Universität Potsdam wurde eine sozialpsychologische Erhebung zur Motivation von Graffitierstellern durchgeführt, deren Ergebnisse unter dem Titel „Was macht Spaß am Graffiti-Sprayen? Eine induktive Anreizanalyse“ 2003 publiziert wurden.

Unter dem Titel „Graffiti kontrovers – Die Ergebnisse der ersten mitteldeutschen Graffitistudie“ wurde 2009 vom Mitteldeutschen Verlag das Fazit einer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführten soziologischen Studie veröffentlicht, die sich vor allem durch Einbindung aller Beteiligten und Betroffenen, auch jenseits der Graffitersteller, auszeichnet.

Einzige permanente universitäre Einrichtung im deutschsprachigen Raum mit Graffitibezug ist aktuell das Informationssystem Graffiti in Deutschland (INGRID). INGRID ist kulturwissenschaftlich motiviert und entstammt einem gemeinsames Projekt der Universität Paderborn und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Hauptzweck ist die Bereitstellung erschlossener und annotierter Graffiti in einer Datenbank für die weitere Forschung.

7. Graffiti und Kunst

→ Hauptartikel: Graffiti und die Freiheit der Kunst

Das jahr­tau­sen­de­alte gesellschaftliche Phänomen der anarchischen Zeichen im urbanen Raum sah vom Selbstverständnis her seine Botschaften originär nie oder höchstens marginal als Kunstwerke. Dennoch gab und gibt es immer wieder gesellschaftliche Kontroversen, ob Graffiti in die Kategorie Kunst einzuordnen sind. Insbesondere seit der Ausbreitung des Style Writing anfangs der 1970er Jahre wird diese Frage in Teilen der Bevölkerung zunehmend – wenn auch mit Einschränkungen – bejaht. Dabei ist die Antwort auf die Frage „Sind Graffiti Kunst?“ keineswegs eine belanglose Formalie. Die Freiheit der Kunst ist ein in Deutschland konstitutionell geschütztes, besonders weitreichendes und umfassend staatlich gefördertes Grundrecht. Somit bringt die Einordnung von Graffiti innerhalb oder außerhalb der Kunst Konsequenzen mit sich, die sich in höchst konträren staatlich-institutionellen Maßnahmen manifestieren.

Da der Begriff „Kunst“ durch die Gesetzgeber in keine feste Definition gefasst wurde (jedoch nicht beliebig anwendbar sein kann), soll hier als Kunstwerk verstanden werden, was – unter Vernachlässigung des handwerklichen Niveaus und ästhetischer Maßstäbe – in einem schöpferischen menschlichen Prozess entsteht und außer sich selbst kommunikativ zu vermitteln keine weiteren eindeutig zuordenbaren Funktionen innehat. Selbst in diesem eng gefassten Verständnis von Kunst lassen sich die meisten Tags, Throw-Ups, Pieces und Characters im Rahmen des Style Writing durchaus als Kunst einordnen, da sie außer sich selbst in Form von Namen (Pseudonymen) und figürlichen Elementen nichts weiter vermitteln.

Sind damit Graffiti generell unter den konstitutionellen Schutzschirm der Kunstfreiheit zu stellen? Hier versagt die aktuelle Rechtsprechung unmissverständlich die Ausdehnung der Kunstfreiheit auf die unbefugte Beeinträchtigung fremden Eigentums oder von Objekten mit öffentlichem Interesse. Erfolgt die Graffitierstellung hingegen im legalen Kontext, kommt die Kunstfreiheit zum Tragen. Nur handelt es sich dabei dann nicht mehr um Graffiti im klassischen Sinne, sondern um graffitiähnliche Werke, auch wenn sie wie Graffiti aussehen und umgangssprachlich als Graffiti bezeichnet werden. Das beauftragte Disneylandmotiv auf einem Hausgiebel ist schlichtweg kein Graffito, auch wenn es gesprayt und mit Tags versehen wurde. Es ist vielmehr durch Graffiti inspirierte Kunst (oder auch Handwerk), die sowohl formale Ähnlichkeiten als auch fundamentale Wesensfremde aufweist.

Obwohl von Teilen der Szene vehement abgelehnt, sind seit Entstehung des Style Writing immer wieder Versuche der Annäherung von etablierter Kunst und Graffiti zu verzeichnen, die – aufgrund der Wesensfremde beider Gebilde – regelmäßig in Desillusionierung oder sogar Enttäuschung enden; genauso regelmäßig aber durch nachwachsende Generation wiederbelebt werden. In der Tat besteht zwischen Graffiti und Kunst eine gegenseitige magische Anziehungskraft. Erstere sind beeindruckt von den Möglichkeiten und Ressourcen, über die das etablierte Kunstsystem verfügt und würden diese gerne für sich selbst nutzen; letztere beneidet die Kreativität von Graffiti ohne einengende Vorgaben, ohne Zugangsschranken und vermeintlich ohne ökonomische Zwänge. Dennoch sind Graffiti (als anarchische Kommunikationsform außerhalb des gesetzlich-moralischen Normenkorsetts der Gesellschaft) und etablierte Kunst (als staatlich geförderte Einrichtung, die ohne Einhaltung zumindest elementarer gesetzlich-moralischer Vorgaben gar nicht lebensfähig wäre) dauerhaft ohne Wesensaufgabe auf beiden Seiten nicht vereinbar.

8. Strategien des Umgangs mit Graffiti

→ Hauptartikel: Graffiti: Strategien des Umgangs

Die gesellschaftliche Einordnung des Phänomens Graffiti unterliegt ständigen Anpassungen im wandelnden Zeitgeist. Alle bisher praktisch umgesetzten und größtenteils fehlgeschlagenen Konzeptionen zum Umgang mit Graffiti sind vorwiegend eindimensional ausgerichtet und bewegen sich in einem Rahmen, der durch kompromisslose Bekämpfung als Straftat und unreflektierter Förderung als künstlerisch-kultureller Singularität beidseitig abgegrenzt ist. Soziale und sozialpsychologische Aspekte des Phänomens, die dessen Wesen ausmachen, werden dabei größtenteils außer Acht gelassen. Überlieferte Versuche der erfolglosen Bekämpfung illegaler Graffiti reichen bis ins alte Rom zurück. Ein repräsentatives Beispiel aus jüngster Vergangenheit in Deutschland ist das Erstarken der Anti-Graffiti-Bewegung anfangs der 2000er Jahre, die letztlich zu einer Verschärfung des Strafrechts führte, welche die leichtere Einordnung von Graffiti als Straftat ermöglichen sollte. Die heutige gesellschaftspolitische Sicht auf Graffiti in Deutschland ist dagegen eher von einer liberalen Annäherung geprägt.

Der Umgang mit Graffiti durch Staat, Bürger und die Akteure selbst kann jedoch dauerhaft nur erfolgreich sein und befriedet werden, wenn das Wesen von Graffiti – als anarchische, vorwiegend jugendliche Kommunikationsform, mit der jenseits der Einengungen des reglementierten sozialen Umfelds die Wahrnehmung anderer erlangt werden soll – von allen Beteiligten erkannt und umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass es (unbefugt erstellte) Graffiti nur deshalb gibt, weil sie ein außergewöhnlich effektives Kommunikationsmittel darstellen, das um so wirksamer ist, je stärker die Botschaft durch die Adressaten reflektiert wird. Dabei kommt es größtenteils nicht darauf an, ob diese Reflexion positiv oder negativ ist. Wichtig ist lediglich, dass sie erfolgt und möglichst heftig ist. Die Existenz von Graffiti und der Misserfolg ihrer Bekämpfungs- oder Assimilierungsversuche beruhen somit auf dem Umstand, dass sich menschliche Kommunikation, die wirksam ist, da sie stark reflektiert wird, niemals dauerhaft unterdrücken lassen wird.

Im Umkehrschluss lässt sich daraus herleiten, dass (unbefugt erstellte) Graffiti nur verschwänden, wenn sie keinerlei Reflexion mehr erfahren und somit als Kommunikationsmittel untauglich werden würden. Eine Entwicklung in diese Richtung erscheint jedoch aus aller bisherigen Erfahrung gänzlich unmöglich. Die Eigentümer der Wände werden weiter auf ihre gesetzlich verbrieften Rechte pochen; die Sprayer werden weiter den aus ihrer Sicht moralisch legitimen freien Zugang zu den Wänden im urbanen Raum einfordern; Politiker werden die Sprayer weiterhin – je nach Gusto – als Kriminelle oder Schutzbefohlene betrachten; Stadtverwaltungen werden weiter zwischen der Bekämpfung von illegalen Graffiti und deren legaler Förderung als kulturelle Singularität umherirren und die Medien werden weiter über dies alles öffentlichkeitswirksam berichten.

Wird die Schlussfolgerung, dass Graffiti als Kommunikationsform um so wirksamer sind, je stärker sie reflektiert werden, konsequent weitergedacht, ergibt sich zwangsläufig die Erkenntnis, dass jegliches zusätzliches Engagement im gesellschaftlichen Umgang mit Graffiti deren Aufkommen erhöht. Aktivitäten wie die Schaffung legaler Wände, die Durchführung von Graffitispraykursen, Graffitiausstellungen, Förderung von Graffiti als Kunst, ja selbst die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Graffiti (auch dieses Wiki GRAFFITI INTERDISZIPLINÄR) werden letztlich das quantitative Aufkommen von Graffiti erhöhen. Alle diesbezüglichen wissenschaftlichen Studien kommen dabei zum Schluss, dass mit der Erhöhung des Aufkommens legitimer graffitinaher Aktivitäten auch immer das Aufkommen unbefugt erstellter Graffiti einhergeht.

Im Kontext geltenden Rechts sind Stadtverwaltungen und sonstige staatliche Einrichtungen von Amts wegen gehalten, durch Präventionsmaßnahmen das Aufkommen unerwünschter Graffiti zu verringern. Dabei stellen sie schnell fest, dass es keine neutrale, sachkundige und kompetente Instanz gibt, die ihnen bei dieser Problematik wissenschaftlich fundierte und nachhaltig-wirksame Lösungen aufzeigen kann. Eine integrative, interdisziplinäre Graffitiforschung ist nicht vorhanden. Die einzige permanente wissenschaftliche Einrichtung mit Graffitibezug, das Informationssystem Graffiti in Deutschland (INGRID), ist durch die Disziplinen Sprachwissenschaft und Kunstgeschichte dominiert. Abgesehen davon, dass es nicht Inhalt dieser beiden Forschungsdisziplinen ist, Graffitipräventionsmaßnahmen aufzuzeigen, können die eingebundenen Forscherinnen und Forscher – bei aller gebotenen akademischen Neutralität – kein Interesse an der Abschaffung ihres Forschungsgegenstandes haben.

Demgegenüber ist die Graffitiszene – zumindest jenseits des meist jugendlichen Hard-Core-Anteils – gut gesellschaftlich bis in Politik und Kunst hinein vernetzt und durch eine Anzahl weitgehend professionell agierender Interessenvertretungen repräsentiert. Diese Interessenvertretungen sind für Stadtverwaltungen oft die einzigen Ansprechpartner mit Graffitibezug. Nur stehen diese eben nicht für die Gesamtheit der Szene, sondern nur für eine gereifte, sozialisierte Minderheit, die zwar aus der Illegalität heraus will, die geliebte Passion aber auch nicht gänzlich aufgeben möchte. Das Versprechen, durch Erhöhung legaler Möglichkeiten (legale Wände, Auftragsarbeiten, Ausstellungen) illegale Graffiti zu verringern, kann nicht nachhaltig eingehalten werden und verkehrt sich oft ins Gegenteil, da sich unbekehrbare Sprayer und vor allem nachwachsende jugendliche Sprayergenerationen wenig um die späten Einsichten der Altvorderen scheren. Wesentliche Teile der Szene befürchten im Kontext der legalen Aktivitäten den Verlust der Mystik um Graffiti, der Exklusivität der Szene und der Unabhängigkeit.

Legale Wände – hochtrabend meist als Wall of Fame bezeichnet – erweisen sich außerdem oft als Prestige- und Präsentationsprojekte von Oberbürgermeistern oder städtischen Kulturreferentinnen und -referenten. Anstatt Übungs- und Präsentationsfläche für alle Interessierten zum legalen Sprayen zu sein (wie ursprünglich oft propagiert), sind die meisten legalen Wände eher durch hochwertige Graffiti geladener Starsprayer (Kings) oder auch durch Disneyland-Motive geprägt. Ihren Unmut über solche gefühlte Diskriminierung äußern Hard-Core-Sprayer häufig, indem sie die unmittelbare Umgebung außerhalb der legalen Wände vorrangig mit ihren Werken eindecken.

Betrachtet man das Dilemma von Stadtverwaltungen im Kontext von Graffiti-Szenevertretungen und Graffitiforschung (hier schließt sich der Autor dieser Zeilen ausdrücklich mit ein), kommt man – in Abwandlung einer Volksweisheit – nicht umhin festzustellen, dass man weder die Frösche noch die Störche fragen sollte, wenn man einen Sumpf trockenlegen will. Allerdings geht es bei genauer Betrachtung auch nicht um das Trockenlegen des Sumpfes (um beim gewählten Gleichnis zu bleiben), sondern eher um dessen gesellschaftliche Integration und Urbarmachung. Eine dauerhafte und nachhaltige Befriedung der Kontroverse um Graffiti wird nur möglich sein, wenn die gewählte Umgangsstrategie – im Kontext sich oft kurz- oder mittelfristig ändernder politischer, moralischer und weltanschaulicher Dominanzen – gesellschaftlich ausgewogen ist, langfristig angelegt wurde und konsequent umgesetzt wird. Einseitige, radikale Strategien können kurzfristig erfolgreich sein, sind jedoch mittel- und langfristig zum Scheitern verurteilt.

9. Medien (Auswahl)

→ Hauptartikel: Graffiti: Medienverzeichnis

Literatur

Filme

Webseiten

Eigenreflexionen aus der Graffiti- und graffitinahen Szene